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06.12.2011 - dvb-Presseservice

Deutsche Rentenversicherung Bund: ELENA-Verfahren eingestellt

Das Gesetz zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises ist am 03.12.2011 in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt enfällt die Pflicht der Arbeitgeber, monatliche Meldungen zu Entgeltdaten im ELENA-Verfahren an die Zentrale Speicherstelle zu erstatten.

Die bei der Deutschen Rentenversicherung Bund angesiedelte Zentrale Speicherstelle nimmt seit diesem Zeitpunkt keine Entgeltmeldungen der Arbeitgeber im ELENA-Verfahren mehr an. Die Zentrale Speicherstelle hat daher sämtliche Kommunikations­verbindungen getrennt.

Alle bisher im ELENA-Verfahren gespeicherten Daten werden jetzt unverzüglich gelöscht.



Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Herr Dr. Dirk von der Heide
Tel.: 030 865-89178
Fax: 030 865-27379
E-Mail: dirk.heide@drv-bund.de

Deutsche Rentenversicherung Bund
Ruhrstraße 2
10709 Berlin
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de