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01.03.2007 - dvb-Presseservice

Krankenkasse zahlt Arztbesuch

Es ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, dass die gesetzlichen Krankenkassen den Arztbesuch bezahlen. Bisweilen offenbar aber nicht. Streit gibt es nämlich, wenn Rentner als Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse im Ausland leben und in Deutschland einen Arztbesuch bezahlt haben möchten. Das Bundessozialgericht (BSG) musste sich gleich in zwei Verfahren mit der Frage beschäftigen, ob gesetzliche Krankenkassen in solchen Fällen tatsächlich zur Kostenübernahme verpflichtet sind. Ja, so die beiden Entscheidungen des höchsten deutschen Sozialgerichts unter den Aktenzeichen B 1 KR 2/04 R sowie

B 1 KR 4/04 R.



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