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12.04.2007 -
dvb-Presseservice
Kein Versicherungsschutz trotz Liebeskummer
Verursacht ein Fahrer mit 1,7 Promille einen Verkehrsunfall, kann der Versicherungsschutz für Kasko- und Haftpflichtversicherung ganz oder teilweise entzogen werden. Dies gilt auch dann, wenn sich der Fahrer – nachdem er erfahren hatte, dass seine Ehefrau ihn verlassen wollte – mit Beruhigungsmitteln, Bier und Wein „trösten“ wollte. Eine Schuldunfähigkeit liegt laut ARAG auch in einem solchen Fall nicht vor (LG Coburg 21 O 645/06).
Frau Brigitta Mehring
Tel.: +49 0211 963 2560
Fax: +49 0211 963 2025
E-Mail: brigitta.mehring@ARAG.de
ARAG Versicherungen
Arag Platz 1
40464 Düsseldorf
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