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20.04.2007 - dvb-Presseservice

SoVD fordert: Pflegezeitgesetz jetzt !

SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:

Der SoVD fordert die Bundesregierung auf, noch in diesem Jahr ein Pflegezeitgesetz zu verabschieden, damit Angehörige von Pflegebedürftigen einen Anspruch auf eine berufliche Auszeit erhalten. Das Pflegezeitgesetz kann unabhängig von der - dringend notwendigen - Reform der Pflegeversicherung beschlossen werden. Die Einführung der Pflegezeit sollte vorgezogen werden.

Die Einführung einer Pflegezeit ist ein wichtiger Beitrag zu einer besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Der SoVD hat bereits im Juni 2006 einen umfassenden Gesetzentwurf für ein Pflegezeitgesetz vorgelegt.

Das SoVD-Konzept sieht einen Rechtsanspruch auf eine berufliche Auszeit bzw. eine vorübergehende Verringerung der Arbeitszeit vor. Wer Angehörige pflegt oder die Pflege organisiert, erhält einen Rechtsanspruch auf eine befristete, unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Der SoVD-Entwurf sieht vor, dass Arbeitnehmer bis zu sechs Monate unbezahlt freigestellt werden können. Eine einmalige Verlängerung für höchstens weitere sechs Monate ist möglich. Danach besteht ein Rückkehrrecht auf den gleichen oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz.

Die Pflegezeit kann bei einem Pflege- oder Krankheitsfall in Anspruch genommen werden. Die Pflegezeit kann zur Pflege oder zur Organisation einer professionellen Pflege genutzt werden, aber auch zur Sterbebegleitung.

Von der Pflegezeit profitieren auch die Arbeitgeber, da sie Planungssicherheit erhalten und keine zusätzlichen Kosten entstehen. Die Arbeitgeber müssen nur für einen vereinbarten Zeitraum eine Vertretung organisieren.

Den 19seitigen Gesetzentwurf können Sie auch unter www.sovd.de abrufen.



Frau Dorothee Winden
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

Sozialverband Deutschland e.V.
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
www.sovd.de