SoVD fordert: Pflegezeitgesetz jetzt !
SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:Der SoVD fordert die Bundesregierung auf,
noch in diesem Jahr ein Pflegezeitgesetz zu verabschieden, damit Angehörige von
Pflegebedürftigen einen Anspruch auf eine berufliche Auszeit
erhalten. Das Pflegezeitgesetz kann unabhängig von der - dringend notwendigen -
Reform der Pflegeversicherung beschlossen werden. Die Einführung der Pflegezeit
sollte vorgezogen werden.
Die Einführung einer Pflegezeit ist ein
wichtiger Beitrag zu einer besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Der SoVD
hat bereits im Juni 2006 einen umfassenden Gesetzentwurf für ein
Pflegezeitgesetz vorgelegt.
Das SoVD-Konzept sieht einen Rechtsanspruch
auf eine berufliche Auszeit bzw. eine vorübergehende Verringerung der
Arbeitszeit vor. Wer Angehörige pflegt oder die Pflege organisiert, erhält einen
Rechtsanspruch auf eine befristete, unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Der
SoVD-Entwurf sieht vor, dass Arbeitnehmer bis zu sechs Monate
unbezahlt freigestellt werden können. Eine einmalige Verlängerung für höchstens
weitere sechs Monate ist möglich. Danach besteht ein Rückkehrrecht auf den
gleichen oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz.
Die Pflegezeit kann bei einem Pflege- oder
Krankheitsfall in Anspruch genommen werden. Die Pflegezeit kann zur Pflege oder
zur Organisation einer professionellen Pflege genutzt werden, aber auch zur
Sterbebegleitung.
Von der Pflegezeit profitieren auch die
Arbeitgeber, da sie Planungssicherheit erhalten und keine zusätzlichen Kosten
entstehen. Die Arbeitgeber müssen nur für einen vereinbarten Zeitraum eine
Vertretung organisieren.
Den 19seitigen Gesetzentwurf können Sie auch unter www.sovd.de abrufen.
Frau Dorothee Winden
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
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