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06.06.2007 - dvb-Presseservice

BKK Entscheidung im Sinne chronisch Kranker

Vorauszahlung auf Zuzahlungen für viele Versicherte Verlustgeschäft

Zu Jahresbeginn hatte die BKK Hoesch auf die Möglichkeit zur Vorab-Befreiung von Zuzahlungen ihrer Versicherten durch Vorauszahlung verzichtet. Nicht immer zur Freude der Versicherten, die sich das Sammeln von Quittungen gern erspart hätten. Die Begründung der BKK Hoesch: Die Einführung von zuzahlungsbefreiten Arzneimitteln wird die Versicherten nachhaltig von Zuzahlungen entlasten.

Jetzt steht fest: Die Entscheidung der BKK Hoesch war richtig und im Sinne der Versicherten. Für rund 10.000 Arzneimittel fallen zurzeit keine Zuzahlungen an. In vielen Fällen erreichen Versicherte daher ihre Belastungsgrenze gar nicht. Hätten sie sich durch eine Vorauszahlung von Zuzahlungen befreien lassen, wäre in vielen Fällen das Geld nutzlos ausgegeben worden und es hätte ihnen ein finanzieller Schaden
entstehen können.

Seit dem 1. Juli 2006 gibt es mit dem Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) die Möglichkeit, besonders günstige verschreibungspflichtige Arzneimittel von der gesetzlichen Zuzahlung zu befreien. Rund 10.000 Arzneimittel umfasst die Liste dieser Arzneimittel zurzeit. Sie wird regelmäßig alle 14 Tage aktualisiert. Gewinner dieser Regelung sind vornehmlich die Versicherten. Bundesweit haben sieben Millionen Patienten die Regelung genutzt und insgesamt 78 Millionen Euro an Zuzahlungen eingespart.

Welche Arzneimittel zuzahlungsfrei zu haben sind, ist schnell und aktuell unter www.bkkhoesch.de <http://www.bkk.de/arzneimittel-ohne-zuzahlung> im Menüpunkt Leistungen/Arzneimittel zu finden. Gibt man in der Suchmaske den Arzneimittelnamen ein, sieht man sofort, ob das eingegebene Medikament von der gesetzlichen Zuzahlung befreit ist oder nicht. Ein weiterer Service: Falls ein Medikament (noch) nicht von der Zuzahlung befreit ist, es jedoch zuzahlungsfreie Medikamente mit identischer Wirkstoffzusammensetzung gibt, können diese Produkte mit Detailangaben ausgedruckt werden. Damit kann der Patient dann mit seinem Arzt klären, ob aus medizinischer Sicht eine Umstellung auf ein zuzahlungsfreies Arzneimittel möglich ist.

Weitere Informationen unter der kostenlosen Servicenummer 0800 8 738 740 oder im Internet unter www.BKKHoesch.de <http://www.BKKHoesch.de>



Frau Andrea Hartwig
Tel.: +49 0231 844 3197
Fax: +49 0231 844 6119
E-Mail: Andrea.Hartwig@bkkhoesch.de

BKK Hoesch
Kirchderner Str. 47-49
44145 Dortmund
www.bkkhoesch.de