GDV: "Geltende Regeln zu Dashcams widersprechen sich"

Nach Unfällen können Aufnahmen von Auto-Minikameras als Beweis vor Gericht verwendet werden. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag. Dieses Urteil kommentiert Bernhard Gause, Mitglied der GDV-Geschäftsführung.

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