Urteil: Gesetzliche Unfallversicherung greift auch im Homeoffice
Entsteht wegen eines Unfalls, der während der Arbeitszeit in den eigenen vier Wänden passiert, ein Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung? Das Bundessozialgericht hat hierzu jetzt eine Entscheidung gefällt.