BGH-Urteil: bAV-Bezugsberechtigung bei GGF widerrufbar
Die Bezugsberechtigung der Arbeitnehmer aus einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) bei insolvenzbedingter Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist nicht widerrufbar. Eine Ausnahme bilden Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF), die Einflussmöglichke ...