Keine Einlagensicherung bei Konten mit Negativzins?
Die Antwort von EU-Finanzmarktkommissar Jonathan Hill auf eine Anfrage im Parlament gibt zu denken: Im Falle negativer Zinsen stehe es Sparern "selbstverständlich frei", ihre Gelder abzuheben. Denn fest steht: Die Einlagensicherung greift dann nicht ...