Tricksen bei der Betriebsrente im Scheidungsfall gilt nicht
Bei Scheidungen werden im Versorgungsausgleich grundsätzlich Betriebsrentenansprüche einbezogen und zwar sowohl Renten- wie Kapitalzusagen. Doch da gibt es ein kleines Schlupfloch - so jedenfalls sah es der "scheidende" Ehemann und beherrschende Gese ...