Kürzungsquote bei unterlassener Herdbeaufsichtigung
Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer gemäß § 81 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechend ...