D&O-Versicherung: Rechtssicherheit für Versicherungsnehmer und versicherte Personen
Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass für den Eintritt des Versicherungsfalls in der D&O-Versicherung die schriftliche Inanspruchnahme ausschlaggebend ist. Eine darüber hinaus im Innenhaftungsfall vom geschädigten Versicherungsnehmer darzulege ...