Leistungsantrag: Entscheidung innerhalb von 5 Wochen
Soweit eine gutachtliche Stellungnahme bei einem Leistungsantrag notwendig ist, muss die Krankenkasse innerhalb von 5 Wochen über die Kostenübernahme entscheiden. Im vorliegenden Streitfall hatte eine Frau eine Hautstraffungs-OP bei ihrer Krankenkass ...