Kann ein Deckungsausschluss auch bei einer unwissentlichen Pflichtverletzung greifen?
In der Praxis der Vermögensschadenhaftpflicht ist die Frage entscheidungserheblich, wann eine Pflichtverletzung zu einem Deckungsausschluss führt. Muss die Pflichtverletzung wissentlich erfolgt sein?