Rückabwicklung von Lebensversicherungen: "Ewiger Widerspruch" erlischt nicht
Das Bundesverfassungsgericht hat erneut Fakten geschaffen zum Thema Verbraucherrechte in der Lebensversicherung. Jede Police bleibt anfechtbar, wenn der Anbieter nicht ordnungsgemäß über die Möglichkeiten eines Widerspruchs informiert hat.