Ärztliche Untersuchung

Die Risikoeinschätzung in der Lebensversicherung erfolgt grundsätzlich nach den Angaben im Antrag zur Gesundheitssituation der zu versichernden Person. Geben diese aber nicht genug Aufschluss oder übersteigt ein Antrag bestimmte Versicherungssummen gemäß den Zeichnungsrichtlinien des Lebensversicherers, ist eine ärztliche Untersuchung durchzuführen. Diese wird entweder von einem vom Lebensversicherer beauftragten Arzt vorgenommen oder an Hand umfassender Fragen des Versicherers von einem von der versicherten Person gewählten Arzt durchgeführt.

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