Altbauten - Sachversicherung
Durch die "Zusatzbedingungen Mitversicherung von Altbauten gegen Sachschäden" können Schäden an bestehenden Altbauten mitversichert werden, an denen Aus- und Umbauten stattfinden.
Ausgeschlossen bleiben:
- Risse durch Eingriffe in die tragende Konstruktion des Altbaus, durch Rammarbeiten, durch Veränderung der Grundwasserverhältnisse und durch Setzungen, außer wenn ein teilweiser oder vollständiger Gebäudeabbruch notwendig wird
- Schönheitsreparaturen und Reinigungskosten
- Diebstahl
- Schäden, die von einer Gebäudeversicherung übernommen werden
Die Altbautenversicherung schließt eine Deckungslücke, da die Bauleistungsversicherung nur den Neubau absichert und die Gebäudeversicherung die typischen baubedingten Schäden nicht einschließt.