Betriebsunterbrechungsversicherung - Praxisausfallversicherung

Gegenstand der Versicherung

  • Ersatz der Betriebskosten und des Unterbrechungsschadens, wenn der Betrieb infolge eines Personenschadens der den Betrieb verantwortlich leitenden Person unterbrochen wird
  • Finanzielle Folgen von Krankheit, Unfall, Quarantäne, Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser, Einbruch-Diebstahl, Raub (in der Praxisausfallversicherung)

Leistungen des Versicherers

  • Ersetzt werden bis zur Höhe der Versicherungssumme die nachgewiesenen Kosten, die der VN infolge der BU nicht erwirtschaften konnte. Kosten für die Beschäftigung einer Ersatzkraft werden bis zur Höhe dieser Kosten angerechnet.
  • Ersetzt werden der entgehende Betriebsgewinn und der Aufwand an fortlaufenden Kosten in dem versicherten Betrieb, Mieten, Pacht, Personalkosten, Bürokosten wie Reinigung, Strom Wasser, Gas, Heizung, Telefon, Internet, Buchhaltungskosten, Versicherungsbeiträge, Steuern, Abgaben, Leasingraten, Finanzierungskosten.

Die Versicherungssumme wird der betriebswirtschaftlichen Abrechnung des Vorjahres entnommen. Zur Absicherung werden mehrere Leistungsstufen angeboten.

Vertragsgrundlage

Besondere Bedingungen für die Praxis-Ausfallversicherung, Besondere Bedingungen für die Vertreterkosten-Versicherung.

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