Kleines Lexikon zur Privaten Haftpflichtversicherung

Abwehr unberechtigter Ansprüche: Wenn jemand unberechtigt Schadenersatz vom Versicherten fordert, wird der Versicherer diese Ansprüche abweisen.

Ausschlüsse: Jede Haftpflichtversicherung enthält einige Ausschlüsse. In diesen Fällen gewährt der Versicherer keinen Schutz. Dazu gehören Schäden, die man selbst erleidet, Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt, Ansprüche wegen verloren gegangener Sachen, Strafen und Bußgelder, Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges herbeigeführt werden. Dafür gibt es die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung.

Geltungsbereich: Damit sind die Länder gemeint, in denen der Versicherungsschutz gilt. Der Schutz der privaten Haftpflichtversicherung gilt weltweit - bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis zu einem Jahr - und rund um die Uhr.

Haftpflicht: Es gilt die sich aus einzelnen gesetzlichen Bestimmungen ergebende Verpflichtung, einen Schaden zu ersetzen, den man jemand anders zugefügt hat.

Mitversicherte Personen: In der privaten Haftpflichtversicherung ist die ganze Familie mitversichert, auch unverheiratete, volljährige Kinder, die sich noch in der Schul- oder einer unmittelbar daran anschließenden beruflichen Erstausbildung (Lehre und/oder Studium) befinden. Schadenersatz: Wer jemanden geschädigt hat, ist verpflichtet, den Schaden in Geld wieder gutzumachen.

Versicherungssumme: Die Summe, die der Versicherer maximal im Schadenfall bezahlt.

Weiterführende Links

Siehe Private Haftpflichtversicherungen (PHV)

Quellenhinweis

Wir bedanken uns für die Unterstützung des „Informationszentrums der deutschen Versicherer ZUKUNFT klipp + klar“, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.klipp-und-klar.de.

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