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15 Fachbegriffe zum Suchbegriff
"Leitungswasserversicherung"
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Klimaanlage - Leitungswasserversicherung
Der Austritt von Wasser oder anderen wärmetragenden Flüssigkeiten, z.B. auch Kältemittel, ist im Rahmen der
Leitungswasserversicherung
entweder automatisch mitversichert (z.B. Abschnitt A § 3 Abs. 1 VGB 2008; Abschnitt A §
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Berieselungsanlage - Leitungswasserversicherung
Im Rahmen der
Leitungswasserversicherung
sind mindestens Frostschäden an Berieselungsanlagen mitversichert (§ 1 Abs. 3 AWB 87), darüber hinaus auch allgemein der bestimmungswidrige Austritt von Wasser nach z.B. § 6 Abs. 1d VGB 2000.Schäden durch
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Frostschäden - Leitungswasserversicherung
In der
Leitungswasserversicherung
sind innerhalb des versicherten Gebäudes mitversichert:Frost- und sonstige Bruchschäden an den Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung oder an Rohren der Warmwasser- oder Dampfheizung,Frostbedingte Bruc
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Erweiterte Leitungswasserversicherung - Definition
Soweit eine erweiterte
Leitungswasserversicherung
vereinbart ist, gilt als Leitungswasser über § 1 Abs. 2b AWB 87 hinaus auch Wasser, das aus sonstigen mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen bestimmungswidrig ausgetreten ist (Klausel 51
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Gewerbliche Sachversicherung: Leitungswasserversicherung
Die Gefahren eines Leitungswasserschadens werden meist unterschätzt. Schäden in fünfstelliger Höhe sind an der Tagesordnung. Versichert sind u.a. bestimmungswidrig austretendes Wasser aus den festverlegten Zu- und Ableitungsrohren, den
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Versicherte Gefahren - Gewerbliche Sachversicherung
Inhaltsverzeichnis1 Überblick1.1 Welche Schäden sind versichert?1.2 Muss ich alles versichern?1.2.1 Die Feuerversicherung1.2.2 Die Einbruch-Diebstahl-Versicherung1.2.3 Die
Leitungswasserversicherung
1.2.4 Die Sturmversicherung1.2.5 Die Elementarschadenversiche
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Rohrbruch
In der
Leitungswasserversicherung
ist der Bruch von Rohren der Wasserversorgung oder Warmwasser- oder Dampfheizung innerhalb und unter bestimmten Einschränkungen auch außerhalb des Gebäudes versichert. Weiterführende Links Ab
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Warmwasserheizung - Versicherung
Im Rahmen der
Leitungswasserversicherung
ist der bestimmungswidrige Austritt von Wasser aus der Heizungsanlage mitversichert (z.B. Abschnitt A § 1 Abs. 1 a) AWB 2008; Abschnitt A § 3 Abs. 1 a) VGB 2008).Weiterführende LinksWohngebäudeversicherung: Ve
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Solarheizung - Versicherung
Im Rahmen der
Leitungswasserversicherung
ist der Austritt von Wasser und anderen wärmetragenden Flüssigkeiten mitversichert (vgl. z.B. Abschnitt A § 3 VGB 2008, Abschnitt A § 1 Abs. 1 AWB 2008).In älteren Bedingungswerken, z.B. AWB 87, fehlt dieser E
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