Beitragsbemessungsgrenzen steigen so stark an wie selten zuvor
Die Beitragsbemessungsgrenzen für das Jahr 2025 liegen vor. Für die GRV beträgt sie erstmals bundeseinheitlich 96.600 Euro im Jahr, für die GKV gilt eine Grenze von 66.150 Euro im Jahr, die Versicherungspflichtgrenze steigt auf 73.800 Euro.