Änderungen zum Sozialversicherungsrecht

Bei den Rechengrößen im Sozialversicherungsrecht gibt es ab 2025 keine Unterscheidung mehr in West und Ost. Somit entfällt in den Meldungen und Beitragsnachweisen die sogenannte Rechtskreistrennung zum 31. Dezember 2024.

Haufe aufrufen
Anzeige

Aktuell im Gespräch

Podcasts

Finanzen - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Finanzen - Meistgelesen