Änderungen zum Sozialversicherungsrecht

Bei den Rechengrößen im Sozialversicherungsrecht gibt es ab 2025 keine Unterscheidung mehr in West und Ost. Somit entfällt in den Meldungen und Beitragsnachweisen die sogenannte Rechtskreistrennung zum 31. Dezember 2024.

Haufe aufrufen

Passend zum Thema

Aktuell im Gespräch

Finanzen - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Finanzen - Meistgelesen