Elterngeld: Neuerungen im Überblick

Die Experten der ARAG haben die finanziellen Auswirkungen des neuen Elterngeldes untersucht. Hier eine kurze Zusammenfassung:

Das Elterngeld schafft einen Ausgleich, wenn Eltern weniger Einkommen haben, weil sie nach der Geburt vorübergehend weniger oder gar nicht mehr arbeiten. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.

Wer hat Anspruch?
Nicht die Höhe der Zahlungen hat sich geändert, sondern der Kreis der Anspruchsberechtigten. So erhalten nach den neuen Regelungen Eltern, deren Kinder nach dem 31. März 2024 geboren werden, nur dann Elterngeld, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen 200.000 Euro nicht übersteigt. Ab April 2025 wird diese Grenze noch einmal um eine Stufe auf 175.000 Euro gesenkt. Bislang konnten Familien mit bis zu 300.000 Euro deutlich mehr verdienen und trotzdem Elterngeld beziehen. ARAG Experten wissen außerdem, dass es keinen Unterschied mehr zwischen Alleinerziehenden und Paaren gibt, was bis zu dieser Neuerung anders war.

Wie lange kann man gemeinsam Elterngeld beziehen?
Der Zeitraum, in dem sich Mütter und Väter mit dem Elterngeld gemeinsam Zeit für ihren Nachwuchs nehmen können, ist kürzer geworden: Der parallele Bezug von Basiselterngeld ist nur noch für einen Monat möglich und muss innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes erfolgen. Wer mehr gemeinsame Familienzeit will, muss also selbst finanziell vorsorgen. Die ARAG Experten weisen jedoch darauf hin, dass diese Änderung nicht für das ElterngeldPlus gilt. Solange sich mindestens ein Elternteil dafür entscheidet, kann der gleichzeitige Bezug auch weiterhin über die vier Wochen hinausgehen.

Was ist der Unterschied zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus?
Kurz gesagt: Das Elterngeld ersetzt 65 Prozent des Einkommens, das während der Betreuung des Kindes wegfällt, bei geringem Einkommen bis zu 100 Prozent. Diese Summe steht beiden Eltern zusammen für insgesamt 14 Monate zu, wobei die Aufteilung zwischen mindestens zwei und maximal zwölf Monaten pro Elternteil relativ frei gewählt werden kann. Wird die Summe in dieser Zeit voll ausgeschöpft, spricht man vom Basiselterngeld.

Es gibt aber auch die Möglichkeit, länger beim Kind zu bleiben. Dann kann mit dem ElterngeldPlus eine Variante gewählt werden, bei der monatlich nur die halbe Summe ausgezahlt wird, sich die Bezugsdauer aber verdoppelt. Die ARAG Experten weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich an der Regelung an sich nichts geändert hat, warnen aber vor zu einfachen Rechnungen. Da die Elterngeldstelle die Beträge in einem vereinfachten Verfahren aus dem Bruttoeinkommen errechnet, weicht das Ergebnis in vielen Fällen von dem ab, was man selbst aus seinem Nettoeinkommen errechnet hat. Eine vorherige Beratung kann daher sinnvoll sein.

Was gilt bei der Geburt von Frühgeborenen, Mehrlingen und behinderten Kindern?
Der Gesetzgeber berücksichtigt besondere Situationen rund um die Geburt. So können Eltern unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin Basiselterngeld für mehr als einen Monat gleichzeitig beziehen - nämlich immer dann, wenn der Zustand des Neugeborenen einen erhöhten Betreuungsaufwand erfordert. Konkret nennen die ARAG Experten hier Frühgeborene, die mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt kommen, Zwillinge, Drillinge oder weitere Mehrlinge sowie behinderte Babys oder neugeborene Geschwister von bereits vorhandenen behinderten Kindern.

Wer bekommt Elterngeld?
Abgesehen von der Einkommensgrenze bleibt der Kreis der Anspruchsberechtigten laut ARAG Experten gleich: Sowohl Angestellte und Beamte als auch Selbstständige, sowie Hausfrauen und -männer und Arbeitslose erhalten Elterngeld. Mindestens 300 Euro beträgt das Elterngeld für Eltern, die vor der Geburt des Kindes kein Einkommen hatten oder bei denen die Berechnung der Elterngeldstelle weniger als 300 Euro ergibt. Auch die Deckelung der Bezugshöhe bleibt gleich: Maximal werden 1.800 Euro ausgezahlt. Eine eventuelle Differenz zum vorherigen Einkommen wird nicht ausgeglichen.

Bekommen auch Alleinerziehende Elterngeld?
Die finanziellen Rahmenbedingungen des Elterngeldes sind für Alleinerziehende gleich. Allerdings weisen die ARAG Experten darauf hin, dass der alleinerziehende Elternteil steuerrechtlich als alleinerziehend gelten muss, d.h. er muss mit dem Kind in einem Haushalt leben, darf aber nicht mit einem anderen Partner zusammen wohnen. Außerdem dürfen Alleinerziehende für den Bezug von Elterngeld nicht oder nicht mehr als 32 Stunden pro Woche erwerbstätig sein und müssen das Kind nach der Geburt selbst betreuen und erziehen. Unter diesen Voraussetzungen haben auch Alleinerziehende Anspruch auf die Partnermonate des Basiselterngeldes und damit auf insgesamt 14 Monate Elterngeld. Zusätzlich erhalten sie bis zu vier Monate ElterngeldPlus.

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