Tödlicher Verkehrsunfall: Mitverschulden des Unfallopfers überwiegt Fahrfehler

Eine Fußgängerin stirbt nach einem Unfall, obwohl die Autofahrerin nicht bremste, sondern beschleunigte. Dennoch sieht das OLG Saarbrücken die Hauptschuld beim Opfer und ändert die Haftungsquote.

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