Versicherungspflicht für Rasenmäher und Co: Ein Appell für klare Verhältnisse

Ein Gesetzesentwurf zur Einführung einer besonderen Versicherungspflicht für langsame Fahrzeuge wie Gabelstapler, Landmaschinen und Aufsitzrasenmäher ist vom Bundesrat vorläufig gestoppt worden. Diese Entscheidung hat weitreichende Folgen nicht nur für die Versicherungswirtschaft, sondern auch für eine Vielzahl von Nutzern - von Landwirten über Logistikunternehmen bis hin zu Privatpersonen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) steht nun im Rampenlicht und fordert eine rasche Klärung der Situation.

Mehrere Millionen Versicherungsverträge müssten überprüft und voraussichtlich mehrere hunderttausend Verträge geändert werden.
Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV

Die vorgeschlagene Versicherungspflicht ab 2025 würde von den Haltern selbstfahrender Arbeitsmaschinen Haftpflichtversicherungen mit einer Deckungssumme von fast neun Millionen Euro verlangen. Diese Änderung würde nicht nur einen erheblichen Verwaltungsaufwand mit sich bringen, sondern stellt auch eine potenzielle Straffalle dar: Verstöße gegen die neue Regelung würden nicht mehr nur als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat geahndet.

Die Dringlichkeit, mit der die Versicherungswirtschaft auf eine schnelle Lösung drängt, ist nicht zu unterschätzen. Die Bedeutung der Rechtsklarheit wird insbesondere vor dem Hintergrund der drohenden Sanktionen deutlich. Geldstrafen oder gar Freiheitsstrafen und die Beschlagnahme des Fahrzeugs sind keine Bagatellen. Diese möglichen Konsequenzen unterstreichen die Notwendigkeit einer schnellen, aber auch weitsichtigen Entscheidungsfindung durch Bundestag und Bundesrat.

Trotz der vorgeschlagenen Änderungen hält der GDV die derzeitige Regelung für ausreichend und wirksam. Asmussen betont, dass die derzeitige Praxis klar, praktikabel und kostengünstig sei und seit Jahrzehnten ohne nennenswerte Probleme funktioniere. „Uns ist kein Schadensfall bekannt, in dem der Versicherungsschutz der Allgemeinen Haftpflichtversicherung nicht ausgereicht hätte“, so Asmussen weiter. Diese Aussage untermauert die Position der Versicherer, dass eine Änderung der bestehenden Regelungen nicht nur unnötig, sondern potenziell schädlich für alle Beteiligten wäre.