Wenn eine Werkstatt zu tief in die Tasche eines Geschädigten greift

Stellt die mit der Reparatur seines Fahrzeugs beauftragte Werkstatt dem Geschädigten überhöhte Nebenkosten in Rechnung, muss der Versicherer diese nicht erstatten. Auch dann nicht, wenn ein Sachverständiger keine Bedenken geäußert hat.

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