Krankenzusatzversicherung - Krankenversicherung (KV)
Im Sozialgesetzbuch ist das Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) , welches nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot nur ausreichend und zweckmäßig sein darf, festgeschrieben. Mit einer Krankenzusatzversicherung als Tarifart der Privaten Krankenversicherung(PKV), kann derer Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zusätzliche Leistungen versichern, welche von der GKV nicht übernommen werden.