Trotz Nachlässigkeit der Unfallgegnerin: Mountainbiker haftet allein

Trotz unachtsamer Fußgängerin trägt ein Mountainbiker nach schwerem Sturz die Alleinschuld. Das OLG Sachsen-Anhalt urteilt: 25 km/h waren zu schnell. Selbst ein mögliches Mitverschulden zählt nicht.

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