Auch eine "erschlichene" Krankschreibung muss angegeben werden

Im Arbeitsleben kommt es durchaus häufiger vor, dass der Arbeitnehmer eine eigentlich belanglose Bagatellerkrankung zum Anlass nimmt, sich für eine gewisse Zeitspanne krankschreiben zu lassen. So kann er sich unliebsamen Arbeiten entziehen, die ...

IWW aufrufen

Aktuell im Gespräch

KV - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

KV - Meistgelesen