PKV und Teilzeit: Warum die 50-Prozent-Grenze entscheidend ist

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg setzt klare Grenzen für privat krankenversicherte Teilzeitkräfte: Nur bei einer Arbeitszeitreduzierung auf 50 % oder weniger bleibt der Status erhalten. Die Klage gegen diese Regelung wurde abgewiesen, trotz ...

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