Steuerersparnis durch Vorauszahlung von KV-Beiträgen

Nach Angaben der Lohnsteuerhilfe Bayern lassen sich mit diesem Steuerkniff je nach individueller Situation bis zu 5.000 Euro Steuervorteil erzielen. Diese Möglichkeit steht allerdings nur Selbstständigen, Freiberuflern, Beamten und Angestellten offen, die privat oder freiwillig gesetzlich krankenversichert sind.

Steuervorteile durch Vorauszahlung der KV-Beiträge für PKV und freiwillige GKV.

Das Einkommensteuergesetz erlaubt die Vorauszahlung der Krankenversicherungsbeiträge für bis zu drei Jahre. Der Stichtag für die steuerliche Anerkennung im Dezember ist zu beachten, auch setzen die Versicherer oft eine frühere Frist, in der Regel den 15. Dezember.

Durch die Zusammenfassung der Krankenversicherungsbeiträge in einem Zahlungsjahr ergeben sich zwei wesentliche Steuervorteile. Der erste Effekt tritt im Jahr der Vorauszahlung ein, da ein höherer Betrag abgesetzt werden kann, was zu einer erheblichen Steuerersparnis führt. Der zweite Effekt erstreckt sich auf die Folgejahre, in denen weitere Versicherungsbeiträge bis zum Höchstbetrag steuerlich geltend gemacht werden können. Die Höhe der Steuerersparnis hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem vom persönlichen Steuersatz und dem gewählten Beitragsmodell der privaten Krankenversicherung.

Der Sonderausgabenabzug ist allerdings begrenzt. Für Arbeitnehmer mit Arbeitgeberzuschuss und Beamte mit Beihilfe beträgt dieser 1.900 Euro im Jahr, für Selbstständige 2.800 Euro. Da die Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung steuerlich vorrangig behandelt werden, erreichen viele Steuerzahler diese Grenze schnell und andere Versicherungsbeiträge können nicht mehr abgesetzt werden. Eine Ausnahme bilden die Basisbeiträge zur Krankenversicherung, die über diese Grenzen hinaus absetzbar sind.

Interessierte sollten ihre Liquidität prüfen und den persönlichen Steuervorteil vorab genau berechnen lassen, zum Beispiel durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein. Außerdem ist es ratsam, sich frühzeitig mit der eigenen Krankenkasse in Verbindung zu setzen, um die Möglichkeiten und Voraussetzungen für eine Vorauszahlung zu klären. 

Dieses Steuersparmodell eignet sich besonders für Personen mit einem hohen Grenzsteuersatz, wie dies beispielsweise bei Abfertigungen oder Sonderzahlungen der Fall sein kann. Weniger vorteilhaft ist es, wenn in einer Ehe ein Partner gesetzlich und der andere privat versichert ist. Die Beiträge müssen nicht für volle drei Jahre im Voraus gezahlt werden, auch kürzere Zeiträume sind möglich, allerdings mit entsprechend geringerem Steuervorteil.

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