Der Anwaltsverein berichtet über einen verkehrsrechtlichen Fall des Landgerichts Ellwangen. Ein Mann hatte bei einer Verfolgungsjagd ein Polizeifahrzeug gerammt und musste den entstandenen Schaden vollständig selbst tragen. Trotz einer Blutalkoholkonzentration von 1,54 Promille ging das Gericht von Vorsatz aus, da der Angeklagte die Folgen seines Handelns bewusst in Kauf genommen habe. Der verurteilte Autofahrer musste 30.337,87 € Schadenersatz sowie weitere 1.626,49 € nebst Zinsen zahlen. Die Kfz-Versicherung musste nicht einspringen, da es sich um einen vorsätzlich herbeigeführten Unfall handelte.
Der Vorfall ereignete sich am 12. Februar 2020 auf der Bundesautobahn 7 bei Giengen an der Brenz. Nach einer Schlägerei auf einem Autobahnrastplatz flüchtete der Angeklagte vor der Polizei und versuchte, sich der Kontrolle zu entziehen. In betrunkenem Zustand beschleunigte er sein Fahrzeug mehrfach, um dem Streifenwagen zu entkommen. Bei dem Versuch, eine Absperrung zu durchbrechen, stieß er mit dem Mercedes Benz E 220 D der Polizei zusammen. Dabei wurde ein Beamter verletzt und der Dienstwagen total beschädigt.
Das Gericht stellte fest, dass der Mann die Folgen seines Verhaltens klar erkennen konnte und trotz seiner starken Alkoholisierung den Entschluss fasste, das Polizeifahrzeug zu rammen. Auch die Alkoholisierung änderte nichts an der bewussten Inkaufnahme des Unfalls. Besonders bemerkenswert war die Feststellung, dass der Angeklagte trotz seiner Alkoholisierung noch in der Lage war, die physikalischen Auswirkungen eines Aufpralls abzuschätzen. Die Richter betonten: "Das Gericht geht davon aus, dass sich auch ein erfahrener Beklagter wie er der Wirkung einer plötzlichen Beschleunigung auf die Insassen eines auffahrenden Fahrzeugs bewusst sein muss.
Auch der Versicherungsschutz hat seine Grenzen. Bei Vorsatz haftet die Kfz-Versicherung nicht und wurde durch das Urteil von der Schadensregulierung befreit. Der Verurteilte musste also für den gesamten Schaden selbst aufkommen.
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