Überlassung von E-Bikes: Praxisfragen zur Dienstradsteuer
Das Dienstwagenprivileg gilt jetzt auch für Fahrräder: Arbeitgeber können Fahrräder, Pedelecs oder E-Bikes an ihre Arbeitnehmer überlassen, die diese auch privat nutzen dürfen. Versteuert werden muss nur der geldwerte Vorteil in Höhe von 1 % der Brut ...