Anzeige

„Die bAV vor dem Arbeitsgericht“ - ein Intensivseminar, zwei Perspektiven: Richter und Fachanwalt

Olaf Möllenkamp, Richter am Arbeitsgericht Lübeck und Christoph Welscher, Fachanwalt für Arbeitsrecht stellen typische Verfahren vor Arbeitsgerichten aus Sicht eines Richters und aus Sicht eines Anwalts dar. 

Die betriebliche Altersversorgung ist Arbeitsrecht
Im Rahmen eines abwechslungsreichen Seminartags berichten die beiden Top-Referenten auf Grundlage ihrer langjährigen Erfahrung und Fachkompetenz. Sie erläutern anhand aktueller Urteilen u.a., was vor dem Arbeitsgericht passiert, wenn es zum Streit über die vom Arbeitgeber zugesagten Leistungen kommt oder worum vor Arbeitsgerichten typischerweise gestritten wird, wenn es um die bAV geht. Darüber hinaus geben sie wichtige Hinweise für die tägliche Beratungspraxis. 

Spezialisten auf dem Gebiet Arbeitsrecht
Olaf Möllenkamp, stellvertretender Direktor des Arbeitsgerichts Lübeck, ist seit mehreren Jahren Referent für das Recht der betrieblichen Altersversorgung im Rahmen der Ausbildung von Fachanwälten im Arbeitsrecht. 
Christoph Welscher, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, ist Partner der Kanzlei CREMON Rechtsanwälte PartGmbB, die auf die Bearbeitung arbeitsrechtlicher Mandate spezialisiert ist. Außerdem ist er Dozent beim Studium Betriebswirt/-in für betriebliche Altersversorgung (FH) an der Hochschule Koblenz. 

Als akkreditierter Bildungsdienstleister vergibt das CAMPUS INSTITUT für die Teilnahme 7 Weiterbildungspunkte im Rahmen der Initiative „gut beraten“.

Das Intensivseminar findet am 15. März 2017 ganztägig im InterCityHotel Frankfurt statt. Details und Anmeldung unter:
http://campus-institut.de/seminare/intensivseminare/intensivseminar1503/