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Übergangsphase bei Einführung elektronischer Versicherungsbestätigung

Die altbewährte „Doppelkarte“ als Nachweis für die Haftpflichtversicherung ist bald nur noch ein Relikt vergangener Zeiten, wenn sie in wenigen Tagen der neuen digitalen Versicherungsbestätigung (eVB) weichen muss. Doch nicht alle Kfz-Zulassungsstellen werden ab 1. März 2008 auf das System der eVB umgestellt haben. Wer auf eine solche Zulassungsstelle trifft und bei der Zulassung seines Kraftfahrzeugs ausschließlich die neue siebenstellige digitale Bestätigungs-Nummer vorweist, hat sich umsonst auf den Weg gemacht.

Die Versicherungskammer Bayern bietet ihren rund 1 Million Kfz-Kunden sowie allen Neukunden deshalb ab sofort eine Übergangsregelung an. Auf die Versicherungsbestätigung in Papierform wird die neue eVB-Nummer aufgedruckt – also: Alte und neue Form werden miteinander kombiniert. So ist auf jeden Fall gewährleistet, dass das Fahrzeug auch während der Übergangszeit bei allen Zulassungsstellen angemeldet werden kann. Diese Zwischenlösung ist zunächst bis Ende 2008 befristet.