Altersversorgung über eine Unterstützungskasse anstelle bisheriger Pensionszusage

Wird die bisherige Direktzusage "eingefroren" und künftig die Altersversorgung durch eine rückgedeckte Unterstützungskasse zugesagt, stellt dies eine Neuzusage dar. Damit muss insbesondere der sog. Erdienenszeitraum beachtet werden.

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