Anzeige
18.10.2005 - dvb-Presseservice

„Alterungsrückstellungen der privaten Pflegeversicherung sind"

Ein Rechtsgutachten von Prof. Depenheuer bestätigt, dass ein Zugriff auf die Alterungsrückstellungen der privaten Pflegeversicherung verfassungsrechtlich ausgeschlossen ist. Reformansätze der SPD, die akuten Finanzprobleme der gesetzlichen Pflegeversicherung durch einen Zugriff auf die Alterungsrückstellungen der privaten Pflegeversicherung kurzfristig zu lösen, laufen damit ins Leere.

Ein soeben vorgelegtes Rechtsgutachten von Prof. Dr. Otto Depenheuer,Direktor des Seminars für Staatsphilosophie und Rechtspolitik in Köln, zum verfassungsrechtlichen Schutz der privaten Pflegeversicherung kommt zu einem eindeutigen Ergebnis:

- Die Anwartschaftsrechte im Rahmen privater Versicherungsverträge unterliegen uneingeschränkt der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie des Art. 14 GG der Versicherten. Die durch Rückstellungen gesicherten Ansprüche sind den privat Pflegeversicherten verfassungsrechtlich als Eigentum zugeordnet.

- Selbst wenn alle Privatversicherten ab morgen in der sozialen Pflegeversicherung versichert wären, blieben ihnen die Ansprüche aus den Rückstellungen in vollem Umfang erhalten.

- Würde der Staat dennoch auf die Rückstellungen der privaten zugunsten der sozialen Pflegeversicherung zugreifen, wäre dies eine Enteignung, die in voller Höhe entschädigt werden müsste.

Dazu führt Prof. Depenheuer in seinem Gutachten aus: „Ein Zugriff des Staates auf die Rückstellungen der privaten zugunsten der sozialen Pflegeversicherung bedeutete eine Enteignung, die aber nicht nur dem Erfordernis des allgemeinen Wohls keine Rechnung tragen würde, sondern wegen der Entschädigungsverpflichtung zu einem fiskalischen Null-Summen-Spiel führte.“

„Die Koalitionspartner sind gut beraten, von solchen Verfassungsbrüchen die Finger zu lassen. Sie sollten sich lieber mit den wirklichen Problemen der Pflegeversicherung beschäftigen. Bei einer alternden Gesellschaft sind diese Probleme nicht mit weniger, sondern mit mehr Kapitaldeckung zu lösen. Dazu hat der PKV-Verband ein zukunftsweisendes Konzept vorgelegt“, so Verbandsdirektor Dr. Volker Leienbach.



Frau Ulrike Pott
Tel.: (030) 204589-23 / (0221) 37662-16
Fax: (030) 204589-31 / (0221) 37662-46
E-Mail: ulrike.pott@pkv.de

PKV Verband der privaten Krankenversicherung
Friedrichstrasse 191
10117 Berlin
Deutschland
http://www.pkv.de

Download

Alterungsrückstellungen der privaten Pflegeversich (93,1 kb)  Herunterladen