Anzeige des Versicherungsfalls nach sechs Monaten ist zu spät

| Zeigt der VN einen Unfallschaden erst (knapp) sechs Monate nach einem Verkehrsunfall an, verletzt er damit vorsätzlich seine Obliegenheit zur Anzeige des Versicherungsfalls, sofern er die Anzeigeobliegenheit im Grundsatz kennt.

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