BFH-Urteil: Scheidungskosten nicht steuerlich absetzbar
Die Kosten eines Scheidungsverfahrens fallen unter das 2013 eingeführte Abzugsverbot für Prozesskosten. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Scheidungskosten sind daher nicht mehr als außergewöhnliche Belastung steuerlich abzugsfähig.