BaFin-Aufsicht bewirkt Marktbereinigung, offenbart aber auch Chancen

Die Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach §34f Gewerbeordnung (GewO) und Honorar-Finanzanlagenberater mit Erlaubnis nach §34h GewO auf die BaFin bewegt die Gemüter und wird kontrovers diskutiert. In diesem Zusammenh ...

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