BaFin-Aufsicht bewirkt Marktbereinigung, offenbart aber auch Chancen
Die Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach §34f Gewerbeordnung (GewO) und Honorar-Finanzanlagenberater mit Erlaubnis nach §34h GewO auf die BaFin bewegt die Gemüter und wird kontrovers diskutiert. In diesem Zusammenh ...