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Baugeld: Hannoversche begrenzt Vorfälligkeitsentschädigung

Die Hannoversche bietet ihren Kunden jetzt Planungs- und Verfahrenssicherheit bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung: Die Kalkulation wird nach Maßgabe einschlägiger Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) von einer neutralen Instanz durchgeführt – der renommierten FMH-Finanzberatung Max Herbst. Liegt der errechnete Entschädigungsbetrag unter drei Prozent der Restschuld, ist dieser für den Kunden maßgeblich. Liegt der Betrag darüber, werden maximal drei Prozent der Restsumme fällig. Dieser kostenlose Zusatzbaustein gilt ab sofort für alle Neuverträge, wenn vor Ablauf der Zinsbindungsfrist das Haus verkauft werden muss.

Zum Hintergrund: Kunden verkaufen ihr Haus aus den verschiedensten Gründen. Soll dabei ein laufendes Baudarlehen vor Ablauf der Zinsbindungsfrist abgelöst werden, verlangt der Baugeldanbieter regelmäßig eine VFE, um den entgangenen Zinsgewinn zu kompensieren. Auch Baugeldanbieter müssen schließlich sicher kalkulieren. Je nach Zinsumfeld kann das für die Kunden sehr teuer werden. In Deutschland ist die Höhe der VFE zudem nicht einheitlich geregelt. In der Folge verlangen die deutschen Kreditgeber im europäischen Vergleich die höchsten Entschädigungen. Für Kunden sind diese Berechnungen zudem wenig transparent und in der Regel nicht nachzuvollziehen Mit dem Angebot der Hannoverschen Leben haben die Kunden jetzt Kalkulationssicherheit und die Gewissheit, dass die VFE fair berechnet wird.

Übrigens: Mit der Flexoption können Kunden gegen einen geringen Zinsaufschlag jederzeit flexibel tilgen - ohne Bearbeitungsgebühr und VFE.