Beitragsbemessungsgrenze und Bezugsgrößen in 2018

Ab 1.1.2018 erhöhen sich die maßgeblichen Werte der Sozialversicherung. Die im Versicherungsrecht wichtige Jahresarbeitsentgeltgrenze wird 59.400 Euro betragen. Im Beitragsrecht der Sozialversicherung steigen die relevanten Beitragsbemessungsgrenzen ...

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