Bundesfinanzhof erleichtert Vorsteuerabzug aus Rechnungen

Für den Vorsteuerabzug bei Rechnungen ist es nicht mehr erforderlich, dass die darauf angegebene Adresse diejenige ist, an welcher der Unternehmer auch tätig ist. Es genügt, dass er darüber postalisch erreichbar ist. Mit dieser Entscheidung erleichte ...

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