Zur weiteren Absenkung der Künstlersozialabgabe auf 5,1 Prozent für das Jahr
2007 erklären der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Bernd
Neumann, und der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit
und Soziales, Franz Thönnes:
"Die Maßnahmen der Bundesregierung
zur Stabilisierung der Künstlersozialversicherung zeigen Wirkung. Zum zweiten
Mal in Folge kann der Abgabesatz für Verwerter gesenkt werden. Diese erfreuliche
Entwicklung trägt dazu bei, die soziale Sicherung von Künstlern und Publizisten
zukunftsfest zu machen", so Kulturstaatsminister Bernd Neumann und der
Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Franz Thönnes.
Die Versichertenzahlen und damit der Finanzbedarf der
Künstlersozialversicherung haben in den letzten Jahren schneller zugenommen als
die für die Abgabepflicht erfassten Honorare der verwertenden Unternehmen. Dies
führte in den zurückliegenden Jahren zu einem Anstieg des Abgabesatzes auf die
Honorare, der im Jahr 2005 von 4,3 auf 5,8 Prozent angehoben werden musste.
Durch Maßnahmen der Bundesregierung konnte die Erfassung der Honorare verbessert
und der Abgabesatz bereits im Jahr 2006 wieder auf 5,5 Prozent gesenkt werden.
Für das kommende Jahr tritt am Sonntag, den 1. Oktober 2006 die
Künstlersozialabgaben-Verordnung in Kraft, durch die die Künstlersozialabgabe
erneut auf nunmehr 5,1 Prozent gesenkt wird. Die für die Kulturwirtschaft
positive Entwicklung setzt sich also im nächsten Jahr fort.
Die
Künstlersozialversicherung stellt eine europaweit einzigartige soziale und
kultur-politische Errungenschaft dar. Sie bietet zur Zeit rund 150.000
selbständigen Künstlern und Publizisten in Deutschland Schutz vor den
Lebensrisiken Alter, Krankheit und Pflege. Die Finanzierung erfolgt zur Hälfte
durch die Beiträge der Versicherten, zu 20 Prozent über einen Bundeszuschuss
sowie zu 30 Prozent durch die Künstlersozialabgabe, die bei den kunst- und
publizistikverwertenden Unternehmen auf die Honorare an Künstler und Publizisten
erhoben wird.
"Wir werden uns weiter entschieden dafür einsetzen, dass
der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung auf einem möglichst niedrigen
Niveau bleibt", so der Parlamentarische Staatssekretär Thönnes.
Kulturstaatsminister Neumann betonte: "Das Ergebnis unserer gemeinsamen
Bemühungen ist gut für die Kultur, denn es ist eine Stärkung dieser
unverzichtbaren Einrichtung, dieses Rückgrates unseres Kultur- und
Medienbetriebes in Deutschland."
Informationen rund um die
Künstlersozialversicherung finden Sie auf der Internetseite des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (www.bmas.bund.de) unter dem Stichwort Soziale Sicherung.
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