Bundesregierung will Aufsicht von Finanzanlagenvermittlern zügig wechseln
Die Bundesregierung drückt bei der Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler aufs Gaspedal. Demnach sollen Finanzanlagenvermittler nach § 34f künftig von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt werden.