Bundesregierung will Aufsicht von Finanzanlagenvermittlern zügig wechseln

Die Bundesregierung drückt bei der Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler aufs Gaspedal. Demnach sollen Finanzanlagenvermittler nach § 34f künftig von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt werden.

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