- Gesellschaften profitieren von einem Liquiditätsvorteil
- Keine höhere Steuerlast für Empfänger von Tantiemen und Leistungsvergütungen
Hamburg, September 2007 – Einmalzahlungen vom Arbeitgeber sind eine willkommene Gehaltsaufbesserung, ob eine Leistungsvergütung bei Angestellten oder die Tantieme bei Gesellschafter- Geschäftsführern (GGF) und Führungskräften. Doch die Auszahlung muss vom Empfänger in der Regel mit sehr hohen Steuersätzen versteuert werden. Für das Unternehmen bedeutet sie einen meist nicht gewünschten Liquiditätsabfluss.
Eine Alternative ist die Umwandlung der Sonderzahlung in betriebliche Altersversorgung (bAV). Galt bislang die klassische Pensionszusage als einziger Durchführungsweg der bAV, in den höhere Einmalzahlungen fließen konnten, so hat der Hamburger Versicherer nun mit seinem neuen Konzept-E auch den Weg über die Unterstützungskasse geebnet. Dies hat den Vorteil, dass das Unternehmen keine Rückstellungen in der Steuerbilanz zu bilden hat, und es nicht zu einem Liquiditätsabfluss kommt. Für den GGF und den leitenden Angestellten fällt keine höhere Steuerlast durch die Auszahlung der Einmalzahlung an und die Altersversorgung wird attraktiv aufgebessert.
Weitere Informationen: www.condor-versicherungsgruppe.de