Das BDSG fällt durch die EU-DSGVO nicht weg, sondern regelt in einer neuen Fassung die Wahlmöglichkeiten der Verordnung

EU-DSGVO wird am 25. Mai 2018 unmittelbar geltendes Recht. Seit dem 24. Mai 2016 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung bereits in Kraft getreten. Unmittelbar geltendes Recht, also anwendbar, ist diese aber erst ab dem 25. Mai 2018. Das bedeutet ...

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