SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:
Mit dem Gesetz gegen Rentenkürzungen will Sozialminister Müntefering einen handwerklichen Fehler ausbügeln und verhindern, dass die Ein-Euro-Jobs indirekt zu sinkenden Renten führen. Diese Absurdität hatte der Sozialverband Deutschland in der Vergangenheit kritisiert und eine Korrektur angemahnt.
Es muss aber sichergestellt werden, dass die Ein-Euro-Jobs grundsätzlich aus der - für die Rentenberechnung relevanten - Lohnentwicklung herausgerechnet werden. Sonst wäre nämlich nur ausgeschlossen, dass sich die Ein-Euro-Jobs im Falle einer sinkenden Lohnentwicklung rentenmindernd auswirken. Es muss aber auch gewährleistet sein, dass im Falle einer positiven Lohnentwicklung die Ein-Euro-Jobs nicht in die Lohnsumme einfließen und dann doch zu einer Rentenkürzung führen. Die unerwünschte Nebenwirkung der Ein-Euro-Jobs auf die Renten kann nur erreicht werden, wenn die Ein-Euro-Jobs grundsätzlich aus der Lohnentwicklung herausgerechnet werden.
Mit der Einführung eines Nachholfaktors im Zuge der Rentenreform 2007 wird das Gesetz gegen Rentenkürzungen konterkariert. Der Nachholfaktor würde dazu führen, dass ausgefallene Rentenkürzungen nachgeholt werden, wenn aufgrund steigender Löhne auch die Renten wieder steigen müssten. Für die Rentnerinnen und Rentner drohen durch den Nachholfaktor dauerhafte Nullrunden. Der damit verbundene Kaufkraftverlust wäre dramatisch. Dies ist nach den erheblichen Belastungen, die den Rentnern in den vergangenen Jahren aufgebürdet
wurden, unzumutbar.
Der Nachholfaktor ist außerdem verfassungsrechtlich bedenklich. Wir verweisen auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 31. Juli 2002, wonach Art. 14 GG (Eigentumsschutz) verletzt ist, wenn Rentenanpassungen trotz steigender Löhne dauerhaft unter der Inflationsrate liegen.
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