Konnten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bislang nur bis zu einer Höhe von 1.500 € für Arbeitnehmer bzw. 2.400 € für Selbständige steuerlich geltend gemacht werden, so ist ab dem 1. Januar 2010 gewährleistet, dass die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge vollständig absetzbar sind.
Die Entlastung kommt ab dem 1. Januar 2010 sofort in den Taschen der Bürger an – die unmittelbare Übertragung auf das Lohnsteuerverfahren macht dies möglich. Der Nutzen für den Bürger ist eine beachtliche Steuerersparnis, die je nach individuellen Gegebenheiten bis zu 183,- € im Monat betragen kann.
Wie hoch die Steuerentlastung im Einzelfall ist, kann man mit dem neuen Krankenversicherungs-Ersparnis-Rechner veranschlagen. Der Rechner ist neben weiteren Vertriebstools als Online-Anwendung in der „Beraterwelt online“ des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung unter www.online-beraterwelt.de zu finden. Die Ersparnis-Rechner werden auch jeweils als Software-Tool (Offline-Rechner) und als Drehscheibe angeboten: www.vorsorge-finanzplanung.de/shop.
Seit dem 1. Juli 2009 wird der vom Institut entwickelte AltersvorsorgePLANER von maklercockpit.de (Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag) vertrieben. In der aktuellen Version 7.4 wird der Krankenversicherungs-Ersparnis-Rechner ebenfalls als neues Vertriebstool angeboten. Bestellen kann man ihn online unter www.maklercockpit.de oder direkt telefonisch über das Institut (09602 / 944 928-0).